Begriff | Definition |
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Laufende Leistungen | Laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind regelmäßig wiederkehrende Ansprüche auf Zahlungen (BAG 21.04.2014 – 3 AZR 538/11, Rn. 20, lexetius.com 2014, 1370). Sie können sowohl lebenslänglich als auch befristet als Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen gezahlt werden. Dabei kann es sich um Rentenzahlungen oder Raten eines Auszahlungsplanes handeln. Zu beachten ist, Rentenzahlungen müssen alle drei Jahre geprüft werden (BAG 12.02.2015 – 3 AZR 37/14, Rn. 20, openJur 2015, 11393), ob sie an die Preis- oder Lohnentwicklung anzupassen sind (gilt nicht bei Garantie-, Überschuss- und Vergütungsanpassungen). Dagegen sind die Leistungen eines Auszahlungsplanes nicht anzupassen.
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