Begriff | Definition | ||||||||||||||||||||||
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Lebensgefährte/Lebensgefährtin | Der Begriff Lebensgefährte/Lebensgefährtin ist ein Oberbegriff, der die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit umfasst:
Bei einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft ist im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine Hinterbliebenenversorgung nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber mit dem begünstigten Arbeitnehmer vereinbart hat, dass der überlebende Lebensgefährte abgesichert wird (BAG 16.08.1983 – 3 AZR 34/81, AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung). In der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine derartige Vereinbarung nicht möglich. Um als Hinterbliebenenversorgung anerkannt zu werden und der Arbeitgeber die Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann, sind mindestens folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
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