Begriff | Definition |
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Lebenslange Leistungen |
Die versicherungsförmigen Durchführungswege (Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds) dürfen bei einer reinen Beitragszusage nur lebenslange Leistungen vorsehen. Damit ist bei diesen Zusageform keine Teilkapitalisierung oder Kapitalisierung zulässig. Auch bei Hinterbliebenenleistungen sind nur lebenslange Auszahlungen möglich. Deshalb spielt die Langlebigkeit der Versicherten bei der Berechnung der Höhe der Leistungen eine gestaltende Rolle.
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