Begriff | Definition |
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Leibrente | Die Leibrente ist an das Leben des Versorgungsempfängers gebunden, sie endet mit dem Tod. Sie wird so bezeichnet, weil sie solange gezahlt wird, wie der Bezugsberechtigte lebt (BFH 04.10.1990 – X R 60/90, BStBl 1991 II, 89;BB 1991, 823). Dazu gehören die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und grundsätzlich die großen Witwen- oder Witwerrenten sowie die lebenslangen Renten aus betrieblichen Altersversorgung oder privaten Versicherungen. Abgekürzte Leibrenten (BFH 04.10.1990 – X R 60/90, BStBl 1991 II, 89;BB 1991, 823) sind Renten, die in ihrer Laufzeit begrenzt sind. Sie werden nur für eine bestimmte Laufzeit gezahlt; sie enden aber auch mit dem Tode des Versorgungsempfängers. Zu ihnen zählen die Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten, die kleine Witwen- oder Witwerrenten und Waisenrenten.
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