Begriff | Definition | ||||||
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Leistungsformen | Die Leistungsformen oder Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung sind:
Eine Rentenzahlung kann auch eine abgekürzte Leibrente sein, wenn sie nur für einen bestimmten Zeitraum − längstens bis zum Tod des Begünstigten − gezahlt wird. Als Zeitrente wird sie nur für eine gewisse Dauer − unabhängig vom Leben des Begünstigten – gewährt. Auch Sach-, Nutzungs- und zweckgebundene Geldleistungen können Versorgungsleistungen sein, wenn sie wegen Eintritt des Alters, der Invalidität oder des Todes eines Beschäftigten gewährt werden (BAG 16.03.2010 – 3 AZR 594/09, Rn. 24, BAGE 133, 289; 12.12.2006 – 3 AZR 476/05, Rn. 42, BAGE 120, 330). Dazu zählt auch die Gewährung von Deputaten (Kohle, Bier, Nahrungsmittel), das Einräumen eines Wohnrechts in einer Werkswohnung oder der Zuschuss zu den Beiträgen einer Krankenversicherung.
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