Begriff | Definition |
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Mindesteigenbeitrag | Um die vollen Zulagen für eine private kapitalgedeckte Riester-Rente zu erhalten, hat jeder Versicherte einen Mindesteigenbeitrag in den Versicherungsvertrag einzuzahlen. Diese Voraussetzung ist auch dann zu erfüllen, wenn in den versicherungsförmigen Durchführungswegen (Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds) Beiträge der Entgeltumwandlung aus dem Nettoeinkommen eingezahlt und für die Riester-Förderung beantragt wird. Der Mindesteigenbeitrag beträgt seit 2008 vier Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens, der Besoldung oder Amtsbezüge – maximal 2.100 Euro im Jahr − abzüglich der Zulagen (Grundzulage, Kinderzulagen).
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