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Begriff Definition
Mindesteigenbeitrag

Um die vollen Zulagen für eine private kapitalgedeckte Riester-Rente zu erhalten, hat jeder Versicherte einen Min­desteigenbeitrag in den Versicherungsvertrag einzuzah­len. Diese Voraussetzung ist auch dann zu erfüllen, wenn in den versicherungsförmigen Durchführungswegen (Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds) Beiträge der Ent­geltumwandlung aus dem Nettoeinkommen eingezahlt und für die Riester-Förderung bean­tragt wird. Der Mindesteigen­beitrag beträgt seit 2008 vier Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens, der Besoldung oder Amtsbezüge – maximal 2.100 Euro im Jahr − abzüglich der Zu­lagen (Grundzulage, Kinderzu­lagen).

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