Begriff | Definition |
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Mindestlohn |
Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) kann auf Mindestlohn nicht verzichtet werden. Deshalb stellt sich die Frage, kann Mindestlohn durch Entgeltumwandlung gemindert werden. Entgeltumwandlung ist Lohnverzicht. Trotzdem können Bezieher von Mindestlohn Entgelt umwandeln, denn § 1a BetrAVG ist die speziellere Gesetzesnorm (lex speziales), die Vorrang hat.
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