Begriff | Definition |
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Mischfinanzierung | Die Mischfinanzierung ist ein Mix aus arbeitgeberfinanzierter und entgeltumwandlungsfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge. Die Mittelherkunft liegt beim Arbeitgeber und bei den Arbeitnehmern. Sie tragen die finanzielle Last dieser Versorgungszusagen gemeinsam. Beruht die Mischfinanzierung auf einem Einzelvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, so handelt es sich um eine freiwillige betriebliche Sozialleistung, denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge teilweise oder ganz zu finanzieren. Beruht sie auf einem Tarifvertrag oder Gesetz, dann liegt eine verpflichtende betriebliche Sozialleistung vor. Eine Mischfinanzierung liegt nicht mehr vor, wenn die wirtschaftliche Last der betrieblichen Altersvorsorge weitgehend auf die Arbeitnehmer verlagert ist. Liegt die Mittelherkunft überwiegend bei den Arbeitnehmern, dann ist der Arbeitgeber-Beitragsanteil in der Regel nur ein Zuschuss zur Entgeltumwandlung.
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