Begriff | Definition |
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Mitfinanzierung | Eine Mitfinanzierung liegt vor, wenn eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage durch Eigenbeiträge der Arbeitnehmer (aus dem Nettoarbeitsentgelt) mitfinanziert wird und die Leistungen aus diesen Beiträgen von der Versorgungszusage des Arbeitgebers umfasst werden. Sie unterscheidet sich von der Mischfinanzierung dadurch, dass Arbeitnehmer tariflich verpflichtet werden können, sich an der Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen, z. B. bei der VBL oder ZVK.
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