Begriff | Definition |
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Nachzahlungsrecht | Arbeitnehmer haben nach § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG n.F. das Recht auf die steuerfreie Nachzahlung von Beiträgen, wenn das Arbeitsverhältnis ruhte und im Inland kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wurde. Die Nachzahlung pro Kalenderjahr ist auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (BBG) begrenzt. Diese Beiträge können maximal zehn Jahre gezahlt werden. Für die Höhe des Nachzahlungsbetrages ist die BBG des Jahres der Nachzahlung maßgebend.
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