Begriff | Definition |
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Obliegenheiten | Obliegenheiten sind den Versicherten durch Gesetz oder Vertrag auferlegte Pflichten. In der betrieblichen Altersvorsorge sind es je nach Ausgestaltung der Versorgungsordnung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Nebenpflichten (BAG 04.08.1955 – 2 AZR 212/54, AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
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