Begriff | Definition |
---|---|
Past service | Der Begriff „past service“ wird im Betriebsrentenrecht für unterschiedliche Sachverhalte verwendet. So wird er z. B. dafür benutzt, wenn bei einer Leistungszusage die gesamte Zeit der Betriebszugehörigkeit bei der Unverfallbarkeit berücksichtigt wird (past service) und nicht nur die Dauer der Versorgungszusage. Eine Versorgung kann auch nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Mit ihm wird auch die in der Vergangenheit liegende Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers bezeichnet.
Zugriffe - 3858
|