Begriff | Definition | ||||
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Pauschalbesteuerung | Bis zum 31. Dezember 2004 war es nach § 40b EStG a.F. möglich, die Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge – arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanziert – pauschal zu besteuern, wenn sie in eine
eingezahlt wurden. Die Pauschalbesteuerung ist im Jahr auf 1.752 Euro und bei Durchschnittsbildung auf 2.148 Euro begrenzt. Ist vor 2018 ein Beitrag pauschal besteuert worden, kann die Pauschalbesteuerung zeitlich unbegrenzt beibehalten werden. Diese Beiträge sind ab 2018 bei dem erhöhten Fördervolumen des § 3 Nr. 63 EStG n. F. (acht Prozent der BBG) mit zu berücksichtigen.
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