Begriff | Definition | ||||||
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Pensionsrückstellungen | Pensionsrückstellungen für eine Direktzusage sind die in der Bilanz auszuweisenden Beträge für die Verpflichtungen von Versorgungszusagen. In der Anwartschaftsphase können sie steuermindernd als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 6a EStG erfüllen und die Grenzen nicht überschreiten. Durch diese Steuerersparnisse erhöht sich die Liquidität des Unternehmens. Für folgenden Personenkreis können Pensionsrückstellungen ab einem bestimmten Alter – z. B. 27. Lebensjahr (§ 6a Abs. 2 EStG) − gebildet werden:
Bei Eintritt des Versorgungsfalles ist die Pensionsrückstellung wieder aufzulösen. Dadurch vermindern sich die Verbindlichkeiten des Betriebes und es erhöht sich der Gewinn.
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