Begriff | Definition |
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Pflichtanpassungsprüfung | Nach § 16 Abs.1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob laufende Leistungen (Betriebsrenten) an die Preisentwicklung (Indexanpassung) oder die Entwicklung der Nettolöhne (reallohnbezogene Obergrenze) vergleichbarer Arbeitnehmergruppen im Unternehmen anzupassen sind (BAG 10.03.2015 – 3 AZR 739/13, Rn. 13, lexetius.com 2015, 1251). Er hat hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden, dabei die Belange der Versorgungsempfänger und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
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