Begriff | Definition |
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Planwidrige Überversorgung |
Eine planwidrige Überversorgung liegt vor, wenn das angestrebte Nettoversorgungsniveau (Betriebsrente und gesetzliche Rente) bei Rentenbeginn das letzte monatliche Nettoeinkommen übersteigt. Zu einer derartigen Überschreitung kann es kommen, wenn die gesetzlichen Abzüge (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) der aktiven Arbeitnehmer erheblich ansteigen. Der Arbeitgeber kann – zusammen mit dem Betriebsrat – die Versorgung an das ursprüngliche Versorgungsziel anpassen ( Störung der Geschäftsgrundlage).
Arbeitsentgelte werden in unregelmäßigen Abständen erhöht, um die Preis- und Produktivitätsentwicklung auszugleichen. Deshalb kommt es bei der Prüfung, ob eine planwidrige Überversorgung vorliegt, auf die vergleichbaren Aktivenbezüge am Bilanzstichtag an.
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