Begriff | Definition |
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Prognose | Die Anpassung einer laufenden Leistung kann der Arbeitgeber verweigern, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dem entgegensteht (BAG 21.02.2017 - 3 AZR 455/15, Rn. 30, lexetius.com 2017, 769). Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers ist eine zukunftsbezogene Größe. Sie umschreibt die künftige Belastbarkeit des Arbeitgebers und setzt eine Prognose voraus. Beurteilungsgrundlage für die Prognose ist grundsätzlich die bisherige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für dessen weitere Entwicklung gezogen werden können. Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren ausgewerter werden (BAG 15.07.2015 - 3 AZR 252/14, Rn. 24 ff., lexetius.com 2015, 2518).
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