Begriff | Definition |
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Protektor | Die Protektor Lebensversicherung-AG ist die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds "Protektor" ist ursprünglich als freiwillige Auffanggesellschaft gegründet worden. Seit dem 15. Dezember 2004 ist die Einrichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer durch eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes verbindlich vorgeschrieben. Lebensversicherer müssen dem Sicherungsfonds als Pflichtmitglied angehören. Pensionskassen können ihm freiwillig als Mitglied beitreten. Wird die reine Beitragszusage über die Direktversicherung (Lebensversicherung) realisiert und wird der Versorgungsträger insolvent, dann sind die erworbenen Anwartschaften durch den Sicherungsfonds "Protektor" abgesichert. Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist in diesem Fall nicht einstandspflichtig. Dies gilt auch für Pensionskassen, die freiwillig Mitglied des Sicherungsfonds geworden sind.
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