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Begriff Definition
Prüfungszeitraum

Bei der Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersver­sorgung ist der Prüfungszeitraum die Zeit vom individu­ellen Rentenbeginn bis zum Monat unmittel­bar vor dem Anpassungsstichtag (BAG 10.03.2015 – 3 AZR 739/13, Rn. 14, lexetius.com 2015, 1251; 18.03.2014 – 3 AZR 249/12, Rn. 19 ff., lexetius.com 2014, 1457). Dies gilt sowohl für den Anstieg des Kaufkraftverlustes (Indexanpassung) als auch für den der Nettolöhne (reallohnbezogene Obergrenze). Sind die Anpassungen eines Betriebes auf einen einheitlichen Prüfungs­termin gebündelt (z. B. 1. Juli eines Jahres), darf der erste Anpassungszeitraum höchstens um sechs Monate verlängert werden. In der Folgezeit muss der Dreijah­reszeitraum eingehalten wer­den.

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