Begriff | Definition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Quotierungsverfahren | Scheidet ein Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Anwartschaft vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus dem Arbeitsverhältnis aus oder hat der Arbeitgeber die bisherige Versorgungszusage wirksam widerrufen, dann sind die erworbenen Ansprüche nach dem Quotierungsverfahren – auch ratierliches Verfahren (BAG 17.06.2014 – 3 AZR 412/13, Rn. 29, lexetius.com 2014, 3184) oder m/n-tel-Verfahren genannt − zu berechnen.
Bei ihm wird die unverfallbare Anwartschaft aus dem Betrag der Versorgungsleistung errechnet, der sich (ggf. unter An- und Hochrechnung anderer Leistungen) bis zur festen Altersgrenze ergibt (in der Regel ist es die Regelaltersgrenze oder die vereinbarte feste Altersgrenze). Dabei werden die Bemessungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Ausscheidens zugrunde gelegt.[1] Mitnehmbar ist der Teil der errechneten Anwartschaft, der dem Verhältnis der tatsächlichen Anmeldungszeit zur möglichen Anmeldungszeit (bis zu dem Monat, in dem die feste Altersgrenze oder die Regelaltersgrenze erreicht wird entspricht (ratierliche oder zeitanteilige Kürzung).
[1] BAG 10.12.2013 – 3 AZR 832/11, Rn. 30, lexetius.com 2013, 5823
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