Begriff | Definition |
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Rechtsanspruch | Der Rechtsanspruch ist das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Ein wesentliches Merkmal eines Rechtsanspruchs ist die Möglichkeit seiner gerichtlichen Durchsetzung. Seit 1. Januar 2002 hat ein rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer das Recht vom Arbeitgeber verlangen zu können, dass von seinem künftigen Entgelt bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Damit wurde das „Freiwilligkeitsprinzip“ zur Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung des Arbeitgebers durchbrochen. Dieser Rechtsanspruch ist nicht von der Firmengröße abhängig. Selbst in Kleinbetrieben mit nur einem Beschäftigten ist auf Verlangen des Arbeitnehmers dieser Anspruch durchsetzbar. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
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