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Begriff Definition
Rechtsanspruch

Der Rechtsanspruch ist das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Ein wesentliches Merkmal eines Rechtsanspruchs ist die Möglichkeit seiner gerichtli­chen Durchsetzung.

Seit 1. Januar 2002 hat ein rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer das Recht vom Arbeit­geber verlangen zu können, dass von seinem künftigen Entgelt bis zu vier Prozent der jewei­ligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) durch Entgeltum­wandlung für seine betriebliche Alters­vor­sorge verwendet werden. Damit wurde das „Freiwillig­keitsprinzip“ zur Einrichtung einer be­trieb­lichen Altersversorgung des Arbeitgebers durchbro­chen. Dieser Rechtsanspruch ist nicht von der Fir­mengröße abhängig. Selbst in Kleinbetrieben mit nur einem Beschäftigten ist auf Verlangen des Arbeitnehmers dieser Anspruch durchsetzbar. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte oder ge­ringfü­gig Beschäftigte, wenn sie in der gesetzlichen Ren­tenversicherung pflichtversichert sind.

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