Begriff | Definition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Regelaltersgrenze | Die Regelaltersgrenze lag von 1916 bis 2011 beim 65. Lebensjahr des Versicherten. Seit 2012 wird sie bis 2029 schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Regelaltersrente kann ohne Abschläge als Vollrente bezogen werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Sie kann bei rechtzeitigem Antrag nach Erreichen der Regelaltersgrenze ab dem Folgemonat bezogen werden. Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 wie folgt angehoben:
*) im Geburtsjahr zwischen 2. und 31. Januar geboren. Ist der Versicherte am 1. eines Monats geboren, beginnt die Rente einen Monat früher. Ist die Regelaltersgrenze erreicht, ist der Hinzuverdienst nicht begrenzt.
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