Begriff | Definition |
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Regelaltersrente | Die Regelaltersrente erhalten Versicherte als Vollrente, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird von 2012 bis 2029 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Von 2012 bis 2023 erfolgt die Anhebung in Einjahresschritten und ab 2024 in Zweijahresschritten.
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