Begriff | Definition |
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Regelungsabrede | Die Regelungsabrede (auch als Betriebsabsprache bezeichnet) ist eine formlose Übereinkunft zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (BAG 18.03.2014 – 1 ABR 75/12, Rn. 33, lexetius.com 2014, 2449). Sie hat keine Normenwirkung, das heißt, sie wirkt nicht unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse ein, sondern bindet die Betriebsparteien nur schuldrechtlich. Der Arbeitgeber muss sie mit den Mitteln des individuellen Arbeitsrechts umsetzen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats kann in der Form der Regelungsabrede realisiert werden (BAG 14.02.1991 – 2 AZR 415/90, AP Nr. 4 zu § 615 BBG Kurzarbeit).
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