Begriff | Definition |
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Rente | Unter einer Rente wird der regelmäßige Bezug von Geldleistungen aus der gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Altersversorgung verstanden. Sie kann als Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrente gezahlt werden. Die Rentenzahlung ist grundsätzlich eine lebenslängliche Leibrente (BFH 04.10.1990 – X R 60/90, BStBl 1991 II, 89; BB 1991, 823); sie kann aber auch zeitlich befristet werden ( Zeitrente) (Blomeyer u.a.. Betriebsrentengesetz, 6. Aufl., § 16 Rn. 40)
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