Begriff | Definition |
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Riester-Förderung | Bei einer Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG kann der Arbeitnehmer verlangen, dass für seine Beiträge aus dem Nettoentgelt die Voraussetzungen für die Förderung nach §§ 10a, 82 Abs. 2 EStG erfüllt werden, wenn die betriebliche Altersversorgung über einen kapitalgedeckten Versorgungsträger (Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds) durchgeführt wird. Für diese Beiträge können Arbeitnehmer die Zulagen beantragen und/oder den Sonderausgabenabzug geltend machen (Riester-Förderung). In der Regel ist die Wahl dieser staatlichen Förderung (Zulagen) nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitgeber mit seinen Beiträgen die Steuer- und Beitragsfreiheit in den Sozialversicherungen (z. B. § 3 Nr. 63 EStG) ausgeschöpft hat.
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