Begriff | Definition |
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Rückendeckungskasse | Rückdeckungskasse ist in der Regel eine Lebensversicherung, Pensionskasse oder spezielle Rückdeckungskasse. Auch andere Rückdeckungsmöglichkeiten sind zulässig, z. B. Investmentfonds. Der Arbeitgeber (Direktzusage) oder die Unterstützungskasse schließt mit der Rückdeckungskasse eine Versicherung ab, um die Risiken der betrieblichen Altersvorsorge abzusichern (BAG 17.01.2012 – 3 AZR 10/10, Rn. 31, lexetius.com 2012, 554). Die Versorgungsrisiken können partiell (teilweise) oder kongruent (voll) abgesichert werden. Der Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter. Es besteht auch die Möglichkeit, die Versorgungszusage mit einem Treuhandvertrag (CTA) zusätzlich abzusichern. Bei Eintritt des Versorgungsfalles berechnet die Rückdeckungskasse die Versorgungsleistung auf der Basis der zugeflossenen Beiträge und zahlt die errechnete Leistung an den Versicherungsnehmer (Arbeitgeber, Unterstützungskasse) aus. Der Versicherungsnehmer zahlt die von der Rückdeckungskasse erhaltene Leistung nach Abzug der staatlichen Abgaben (Steuer, SV-Beiträge) an den versicherten Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen im vollen Umfang aus.
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