Begriff | Definition | ||||||||||||
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Rürup-Rente | Unter einer Rürup-Rente (Basisrente) werden umgangssprachlich lebenslange laufende Leistungen verstanden, die aus einer kapitalgedeckten Leibrentenversicherung gezahlt werden. Sie ist eine weitere Form der privaten Altersvorsorge, bei der die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Die Leibrente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres − und für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen werden nicht vor dem 62. Lebensjahr − ausgezahlt werden. Die Versorgungsansprüche sind nicht
Die ergänzende Absicherung von Berufsunfähigkeit und der Hinterbliebenen ist auch bei der Rürup-Rente möglich.
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