Begriff | Definition |
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Sicherungsbeitrag | Zur Absicherung der Beitragszusage soll im Tarifvertrag ein Sicherheitsbeitrag vereinbart werden, den der Arbeitgeber zu zahlen hat. Wird der Sicherheitsbeitrag nicht vereinbart, dann hat das keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der reinen Beitragszusage. Mit dem Sicherungsbeitrag soll ein höherer Kapitaldeckungsgrad oder eine konservativere Kapitalanlage abgesichert werden. Der Sicherungsbeitrag ist steuerfrei, wenn er kein Arbeitsentgelt im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist und wenn er als Puffer verwendet wird.
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