Begriff | Definition |
---|---|
Sozialpartnerschaft | In der Politik wird der Begriff "Sozialpartnerschaft" gern für die Wahrnehmung der Aufgaben der Tarifvertragsparteien verwendet. Dieser Begriff ist nicht korrekt. Partner vertreten in der Regel gleiche oder mindestens gleichwertige Interessen. Die Tarifvertragsparteien vertreten dagegen unterschiedliche Interessen, nämlich die Interessen der volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren "Arbeit" und "Kapital".Diese Interessen sind weder gleich noch gleichwertig. Deshalb ist auch der Begriff des "Sozialpartnerschaftsmodells" für Tarifverträge unzutreffend; er ist ideologisch geprägt.
Zugriffe - 2393
|