Begriff | Definition |
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Sterbegeld | Sterbegeld ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung, denn es dient nicht der Hinterbliebenenversorgung (BAG 10.02.2009 – 3 AZR 653/07, Rn. 19, lexetius.com 2009, 798). Es kann steuerunschädlich an Hinterbliebene oder an einen Dritten ausgezahlt werden, wenn es zur Deckung der Beerdigungskosten dient. Pensionskassen dürfen auch ein angemessenes Sterbegeld (zurzeit bis zu 8.000 Euro) als betriebliche Leistung auszahlen, wenn mindestens ein biometrisches Risiko (Alter, Invalidität, Tod) abgedeckt war.
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