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Begriff Definition
Tarifvertrag

Der Tarifvertrag ist ein zwischen einer Gewerk­schaft und einem Arbeitgeber oder Arbeit­geberverband (Tarifvertragsparteien) schriftlich abgeschlossener Vertrag, in dem die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil) und die Rechts­normen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über be­triebliche und betriebs­verfas­sungsrechtliche Punkte und gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (normati­ver Teil) festgelegt werden. Mit einem Tarifvertrag kann die betriebliche Altersversorgung einge­führt und geregelt werden (Arbeitsbedingungen - BAG 27.01.2010 – 4 AZR 459/08 (A), Rn. 63 ff., lexetius.com 2010, 1075; BVerfG 04.07.1995 – 1 BvF 2/86, BVerfGE 92, 365; AP Nr. 143 zu Art 9 GG Arbeitskamp).

Einschlägiger Tarifvertrag: Ein Tarifvertrag ist ein­schlägig, wenn es sich um einen räumlich, fachlich und persön­lich maß­geblichen Tarif­ver­trag handelt, der bei beiderseitiger Tarifbindung der Parteien oh­nehin gel­ten würde.[1] Nehmen nicht tarifgebundene Arbeitsvertragsparteien auf einen einschlägigen Tarifver­trag Be­zug, der keine Entgeltumwandlung regelt oder mit einer Öff­nungsklausel zulässt, dann können sie ebenfalls keine Entgeltumwandlung vornehmen.

 


[1] BAG 19.04.2011 – 3 AZR 154/09, Rn. 18, BAGE 137, 357

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