Begriff | Definition |
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Teilrente | Die gesetzliche Altersrente kann auch als Teilrente bezogen werden. Ihre Höhe beträgt ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente. Die Teilrente wurde eingeführt, um einen fließenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Bei dieser Rente können die Versicherten wählen, wie sie ihre Arbeitszeit verringern. Diese Rentenart wird nur selten in Anspruch genommen. Zur Teilrente kann bis zur Regelaltersgrenze begrenzt hinzuverdient werden. Der zulässige Hinzuverdienst ist bei ihr etwas höher als bei einer vorzeitigen Altersrente.
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