Begriff | Definition |
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Trägerunternehmen |
Als Trägerunternehmen wird die Sozialeinrichtung bezeichnet, die der Arbeitgeber beauftragt, an die Arbeitnehmer des Betriebes Versorgungsleistungen zu zahlen (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung, Unterstützungskasse). Auch mehrere unabhängige Unternehmen können einen überbetrieblichen Versorgungsträger als Trägerunternehmen damit beauftragen (z. B. Gruppenunterstützungskasse).
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