Begriff | Definition |
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Treuhand | Es gibt eine Vielzahl von Treuhand-Modellen. Im Laufe der Zeit haben sich zwei Grundformen der Contractual Trust Arragements (CTA) herausgebildet, die: Bei einer einseitigen Treuhand wird zwischen Arbeitgeber und Treuhänder eine Verwaltungstreuhand vereinbart. Danach hat der Treuhänder grundsätzlich das ihm übertragene Treuhandvermögen nach Weisung des Arbeitgebers zu verwalten. Bei der doppelseitigen Treuhand überträgt der Arbeitgeber auf den Treuhänder nicht nur zweckgebundene Vermögensmittel zur treuhänderischen Verwaltung (Verwaltungstreuhand),[1] sondern er schließt mit dem Treuhänder einen Vertrag ab (Sicherungstreuhand),[2] nach dem die Versorgungsberechtigten im Insolvenzfall einen Anspruch gegenüber dem Treuhänder haben. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter.
[1] BGH 24.06.2003 – IX ZR 75/01, BGHZ 155, 227 [2] BAG 18.07.2013 – 6 AZR 47/12, Rn. 23 ff., BAGE 146,1
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