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Begriff Definition
Umfassung

Neben einer Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge auch mit  Eigenbeiträgen finanzieren. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage von den Arbeitnehmern mitfinanziert wird (z. B. VBL) Eigenbeiträge können aus dem schon zuge­flos­senen Netto-Arbeitsentgelt an Direktversicherun­gen, Pensionsfonds oder Pensionskassen gezahlt werden. Sie sind nur dann der betrieblichen Altersvorsorge zuzuordnen, wenn die Eigen­beiträge von der Versorgungszusage des Arbeitgebers umfasst wer­den (Umfassung - BAG 15.03.2016 – 3 AZR 827/13, Rn. 40 ff., lexetius.com 2016, 634). Zur Abgabe einer Umfas­sungszusage ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet. Er könnte sich dazu in einer Be­triebs- oder Dienstvereinbarung verpflichten oder mit einem Tarifver­trag verpflichtet werden. Die Regelun­gen für Ent­geltumwandlung sind bei umfassten Eigen­beiträ­gen entsprechend anzuwen­den, wenn die Leistungen im Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden (z. B. VBL, Abrechnungsverbund Ost).

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