Begriff | Definition |
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Umlageverfahren | Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert ihre Leistungen seit 1957 im Umlageverfahren (Generationenvertrag). Vor der großen Rentenreform 1957 war sie kapitaldedeckt. Die Umgestaltung und die damit verbundene Erhöhung der gesetzlichen Renten (von 30 Prozent bis auf 75 Prozent) hätten zwangsläufig zu einer wesentlichen Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge geführt. Diese Folgen waren politisch nicht gewollt. Deshalb wurde das bestehende Kapitaldeckungsverfahren durch das Umlageverfahren abgelöst. Das Umlageverfahren wurde eingeführt, obwohl bekannt war, dass dieses Verfahren an seine Grenzen stoßen kann, wenn die Beitragseinnahmen zurückgehen oder die Ausgaben sich wesentlich erhöhen. Für die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge gibt es grundsätzlich zwei Finanzierungsformen, nämlich das Umlage–und das Kapitaldeckungsverfahren. Die Leistungen von Pensionskassen (z. B. VLB, ZVK) werden teilweise noch umlagefinanziert. Beim Umlageverfahren werden im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren während der Anwartschaftsphase keine ausreichenden Rücklagen gebildet, sondern die laufenden Leistungen werden zu einem großen Teil aus den aktuellen Beiträgen finanziert. Bleibt von den Beiträgen ein Rest übrig, fließt er in die Liquidationsrücklagen. Grundsatz ist: Es wird kein Kapitalstock gebildet, der ertragsbringend angelegt (Zinsen mit Zinseszinsen) werden könnte. Man lebt praktisch von der Hand in den Mund. Stagnieren beim Umlageverfahren die Beitragseinnahmen oder sind sie rückläufig kann es zu erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten kommen. Mit einem Umlageverfahren wird nicht nachhaltig vorgesorgt. Unternehmen, die Versorgungszusagen im Umlageverfahren erteilt haben, sollten deshalb im gesetzlichen Rahmen ein ausreichendes Finanzpolster bilden. Möglichkeiten zur angemessenen Vorsorge gibt es durch eine volle (kongruente) ðRückdeckungsversicherung. Die Direktversicherungen und die Pensionsfonds sind kapitalgedeckt; ebenso die Pensionskassen mit Ausnahme der umlagefinanzierten Pensionskassen (z. B. VBL/ZVK).
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