Begriff | Definition |
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Unisex-Tarife | Als Unisex-Tarife werden Versicherungstarife bezeichnet, bei denen die Beiträge und Leistungen zwischen den Geschlechtern gleich sind, obwohl die Lebenserwartungen von Männern und Frauen unterschiedlich sind (BAG 11.12.2007 – 3 AZR 249/06, Rn. 30 f., BAGE 125, 133). Die Lebenserwartung ist bei Frauen durchschnittlich etwa fünf Jahre höher als bei Männern. Bei der Riester-Rente mussten ab 2006 Unisex-Tarife eingeführt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge (ab 21.12.2012 ) gelten müssen (EuGH 01.03.2011 – C-236/09, Rn. 30 ff., lexetius.com 2011, 394; DB 2011, 821).
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