Begriff | Definition |
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Unklarheitsregel | Kommt es bei der Auslegung von individual-rechtlichen Vereinbarungen zu Schwierigkeiten, dann ist die Unklarheitsregel anzuwenden. Bleiben nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel (BAG 20.08.2014 - 10 AZR 453/13, Rn. 25, lexetius.com 2014, 3809), gehen diese zulasten der Partei, die für die Formulierung zuständig war. In der Regel wird das der Arbeitgeber sein (BAG 17.04.2013 - 10 AZR 281/12, Rn. 18, lexetius.com 2013, 1555). Die Unklarheitsregel ist bei Betriebs- und Dienstvereinbarung oder Tarifverträgen nicht anzuwenden.
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