Begriff | Definition |
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Unternehmen | Das Unternehmen ist die organisatorische Einheit, mit der ein Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Zwecke verfolgt (BAG 05.03.1987 – 2 AZR 623/85, AP Nr. 30 zu § 15 KSchG 1969). Es kann aus einem Betrieb oder mehreren Betrieben bestehen und setzt einen einheitlichen Rechtsträger voraus (BAG 23.08.1989 – 7 ABR 39/88, AP Nr. 7 zu § 106 BetrVG 1972). Das Unternehmen kann eine Personengesellschaft (OHG, KG usw.) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG usw.) sein. Seine rechtliche Selbständigkeit geht nicht dadurch verloren, dass es Teil eines Konzerns ist.
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