Begriff | Definition | ||||||||
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Unzulässige Rechtsausübung | Eine unzulässige Rechtsausübung liegt vor, wenn in einem Schuldverhältnis die Wahrnehmung eines subjektiven Rechts gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (§ 242 BGB) oder sittenwidrig ist (BAG 13.12.2007 – 6 AZR 222/07, Rn. 34, BAGE 125, 216; 07.11.2007 – 5 AZR 910/06, Rn. 21, lexetius.com 2007, 3750). Eine unzulässige Rechtsausübung kann vorliegen, wenn:
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