Begriff | Definition |
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VBLU | Mitglieder des Versorgungsverbandes bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.V. (VBLU) sind Vereine, Verbände, Stiftungen usw. im Umfeld des öffentlichen Dienstes (z. B. Zuwendungsempfänger). Sie können den Arbeitnehmern über den VBLU im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine Zusatzversorgung zusagen (www.vblu.de).
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