Begriff | Definition |
---|---|
Veränderungssperre | Ist ein Arbeitnehmer mit einer gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, bleiben bei der Berechnung der aufrechtzuerhaltenden Anwartschaft spätere Veränderungen der Versorgungsregelung und der Bemessungsgrundlagen für die Versorgungsleistungen außer Betracht. Mit ihr soll erreicht werden, dass durch künftige Verschlechterungen die vorher erworbenen Ansprüche nicht verschlechtert werden (BAG 29.09.2010 – 3 AZR 564/09, Rn. 17, lexetius.com 2010, 4848; 12.11.1991 – 3 AZR 520/09, AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG). Für künftige Verbesserungen gilt die Veränderungssperre nicht.
Zugriffe - 3556
|