Begriff | Definition |
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Verpfändung | Bei einer Direktversicherung kann eine Versorgungsanwartschaft vom Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers verpfändet werden, wenn sie noch widerruflich ist. Bei einem unwiderruflichem Bezugsrecht ist die Verpfändung (BGH 25.01.1978 – VIII ZR 137/76, BGHE 79, 206) nicht möglich, weil es nicht übertragbar ist. Damit die Verpfändung wirksam werden kann, ist eine Anzeige erforderlich (§ 1280 BGB).
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