Begriff | Definition | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Versicherungsförmige Lösung | Die versicherungsförmige Lösung (BAG 29.07.1986 – 3 AZR 15/85, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung) kann vom Arbeitgeber bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen bei Pensionskassen oder Direktversicherungen anstelle des Quotierungsverfahrens (BAG 17.06.2014 – 3 AZR 412/13, Rn. 29, lexetius.com 2014, 3184) gewählt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die versicherungsförmige Lösung kann der Arbeitgeber nur innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis verlangen. Sie kann aber auch bereits in der Versorgungsordnung festgelegt werden.
Zugriffe - 5316
|