Begriff | Definition |
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Versicherungsmathematische Abschläge | In einer Versorgungsordnung können bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Versorgungsleistungen – vor der festen oder Regelaltersgrenze – versicherungsmathematische Abschläge bei Leistungszusagen vorgesehen werden (BAG 12.12.2006 – 3 AZR 716/05, Rn. 30 ff., lexetius.com 2006, 4078; 24.06.1986 – 3 AZR 630/84, AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG). Nach der Rechtsprechung können die Abschläge von 0,3 bis zu 0,6 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme betragen (BAG 24.07.2001 – 3 AZR 567/00, Rn. 22, BAGE 98, 212). Damit soll der vorzeitige und längere Bezug der Versorgungsleistungen ausgeglichen werden.
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