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Begriff Definition
Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer sit der Vertragspartner aus dem Versicherungsvertrag für die Versicherung. Er ist Träger der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Dies kann sein, den:

  • Versicherungsvertrag vereinbaren
  • Vertrag ändern
  • Bezugsberechtigten benennen
  • Vertrag abzutreten oder zu verpfänden
  • Versicherungsvertrag beenden

Bei Rückdeckungsversicherungen ist grundsätzlich der Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Bei einer reinen Beitragszusage, die über eine Direktversicherung durchgeführt wird, kann eine gemeinsame Einrichtung (§ 4 TVG) als Versicherungsnehmer an die Stelle des Arbeitgebers treten.

 

 

Dagegen sind Kapitalleistungen einer Direktversicherung zum Teil private Altersversorgung, wenn die Leistung auf Beiträgen beruht, die der Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag eingezahlt hat und ihm die Versicherungsnehmereigenschaft übertragen worden ist (BVerfG 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08, lexetius.com 2010, 3616). Dieser Teil der Leistung ist in den Sozialversicherungen beitragsfrei.

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