Begriff | Definition |
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Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder | Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL): Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des Bundes und der Länder, die ihnen Leistungen der ðbetrieblichen Altersversorgung gewährt. Ihr ursprünglicher Zweck war es, die Altersleistungen der ðArbeitnehmer in etwa an die Beamtenversorgung anzugleichen. Wegen der Umstellung (2001) auf das Punktesystem hat sich die Lücke zwischen den Alterseinkommen der Arbeitnehmer (gesetzliche Rente + VBL-Rente) und den Beamtenpensionen wesentlich vergrößert. Deshalb wird das früher angestrebte Ziel der Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen (Beamte und Arbeitnehmer) in diesem Bereich nicht mehr voll erreicht. Die VBL ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die nicht der Finanzdienstleistungsaufsicht der BaFin, sondern der des Bundesfinanzministerium unterliegt (www.vbl.de).
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