Begriff | Definition |
---|---|
Versorgungsanwärter |
Ist einem Arbeitnehmer von Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses eine betriebliche Altersversorgung zugesagt worden und erhält er noch keine Leistungen, dann ist er Versorgungsanwärter. Erst wenn der Versorgungsfall eingetreten ist und er die Voraussetzungen für den Bezug einer betrieblichen Versorgungsleistung erfüllt, hat er Anspruch auf die zugesagten Leistungen. Mit dem Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung wird er vom Versorgungsanwärter zum Versorgungsempfänger.
Zugriffe - 2576
|