Begriff | Definition |
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Versorgungslücke | Eine Versorgungslücke ergibt sich aus der Differenz des letzten Nettoeinkommens vor Rentenbeginn und des Nettoeinkommens ab Rentenbezug. Wie hoch eine ausreichende Versorgung im Alter sein soll und wie eine Versorgungslücke zu errechnen ist, wird sehr unterschiedlich beantwortet. Es wird teilweise immer noch die Auffassung vertreten, dass mit 70 Prozent des letzten Nettoverdienstes der Bedarf im Alter gedeckt sei. Liegt das Alterseinkommen (gesetzliche Rente plus Betriebsrente und andere anrechenbare Alterseinkünfte) unter dieser Grenze, soll die Differenz die Versorgungslücke sein. Der Ansatz von 70 Prozent scheint – insbesondere bei einem durchschnittlichen Verdienst –etwas zu niedrig. Wollen Rentner und Pensionäre im Ruhestand ihren bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten, dann wird der Versorgungsbedarf bei etwa 80 bis 90 Prozent − noch besser bei 100 Prozent − des letzten Nettoeinkommens liegen. Dabei ist zu bedenken, dass von der gesetzlichen Rente und von eventuellen anderen Alterseinkommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und unter Umständen auch die Steuern abzuziehen sind.
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